AGB

1. Leistungsumfang: Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Tour beschrieben. Weitere Leistungen schuldet GTT nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung oder der Anmeldung über die Homepage von GTT bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Versendung einer Buchungsbestätigung durch GTT wird der Vertrag für beide Teile wirksam. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist GTT die Annahme erklärt. 

2. Mindestteilnehmerzahl: 

GTT behält sich vor, eine Reise bis 22 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 6 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

3. Bezahlung: 

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch GTT. Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 30% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung sofort fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der gesamte Reisepreis bis 10 Tage vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,00 zu erheben.

4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen: 

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. GTT ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

GTT ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für GTT und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von GTTnicht zu vertreten sind: Devisen Wechselkurse für die betreffende Reise; behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn GTT in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. GTT verlangt unverzüglich die Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Vorausset- zungen des Personenwechsels erforderlich sind. GTT kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften auch der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber GTT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.

Bei einer Umbuchung berechnet GTT 30,00 € pro Person Bearbeitungsgebühr. Bei Flügen werden die Kosten der Airline 1 zu 1 umgelegt. Im Übrigen stehen GTT im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:

-Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn 30 %
-Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 40 %
-Rücktritt 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
-Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 90 %
-am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Reisepreises.

Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GTT. Das Recht des Reiseteilnehmers, GTT einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen.

6. Höhere Gewalt:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

7. Teilnehmer-Zusicherung:

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass sein Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmung für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer si- chert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist.

8. Haftung:

Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

9. Beachtung von Anweisungen:

Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von GTT das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eine Minderung des Reisepreises. Sollte GTT oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

10.Reiserücktrittskosten Versicherung / Motorrad-Schutzbrief:

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung).

11.Erfüllungsort, Gerichtsstand

Soweit der Vertragspartner von Jedi Tours Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten Felanitx. GTT ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12. Allgemeine Bestimmungen:

Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13. Veranstalter:

GOOD TIMES TRAVEL C. den Perico Pomar 21

07660 SANTANY Baleares – SPAIN

Stand Januar 2021

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